Anlage 2: Gebühren

Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie hier um Download: Nutzungsbedingungen online Anlage 2

 

Anlage 2

Gebührenordnung

für die Nutzung des

Stadtschlosses Herrieden

(Stand: 01.09.2020)

1. Räume  
Gesamtes Gebäude gem. Benutzungsordnung Nr. 6: 600.- €
Bürgerpark 120.- €
bei Einzelbuchung:  
Ratssaal mit Empore 370.- €
Reliefzimmer im Torhaus 130.- €
Tagungsraum 1 im Hauptgebäude 100.- €
Teeküche EG 40.- €
Gemäß Benutzungsordnung Nr. 6 ist bei alleiniger Beanspruchung des Foyers etc.
der Preis für das gesamte Gebäude zu entrichten.
 
Nebenkostenpauschale anstelle Miete (für Vereine gem. Nr. 7.1) 130.- €
Businesspaket (Reliefzimmer mit Service gem. Nr. 7.2)  250.- €
Sonderleistungen  
Nutzung des Gläsersortiments 80.- €
Nutzung des Geschirrs inkl. Besteck 120.- €
Bestuhlung – Auf/Abbauservice 150.- €
Sperrung des Areals für die Öffentlichkeit 100.- €
Nur nach Rücksprache mit und Genehmigung durch Biergartenbetreibenden.
Teilsperrungen im Einvernehmen mit dem Biergartenbetreibenden und nach
Genehmigung durch das Ordnungsamt möglich.
 

 
Alle Preise verstehen sich brutto.